Transparenz
Der Verband arbeitet neutral, transparent und unabhängig und trägt sich durch Mitgliedsbeiträge, kassenübergreifende und kassenindividuelle Fördermittel der gesetzlichen Kranken- und Ersatzkassen. Gemäß Abschnitt III A7 des „Gemeinsamen Rundschreibens von Oktober 2021“ sind wird als Fördermittelempfänger verpflichtet, Transparenz über die von den Krankenkassen/-verbänden erhaltenen Mittel herzustellen. Dieser Verpflichtung kommen wir als Antragsteller gerne nach. Die Arbeit der Scleroderma Liga e.V. wurde von den Mitgliedern der „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene“unterstützt:
Das Projekt „Relaunch der Website“ wird im Rahmen der Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V finanziert durch die BARMER.
Gewährleistungsoder Leistungsansprüche gegenüber den Krankenkassen können daraus nicht erwachsen.
Für die Inhalte und Gestaltung ist die Scleroderma Liga e.V. verantwortlich.
Erhaltene Förderungen
Erhaltene Förderungen im Jahr 2026
Erhaltene Förderungen im Jahr 2026
Die Arbeit der Scleroderma Liga e.V. wurde 2026 von den Mitgliedern der „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene“ mit 14.500€ unterstützt.
Erhaltene Förderungen im Jahr 2025
Erhaltene Förderungen im Jahr 2025
Die Arbeit der Scleroderma Liga e.V. wurde 2025 von den Mitgliedern der „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene“ mit 14.500€ unterstützt.
Erhaltene Förderungen im Jahr 2024
Erhaltene Förderungen im Jahr 2024
Die Arbeit der Scleroderma Liga e.V. wurde 2024 von den Mitgliedern der „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene“ mit 13.000€ unterstützt.
Erhaltene Förderungen im Jahr 2023
Erhaltene Förderungen im Jahr 2023
Die Arbeit der Scleroderma Liga e.V. wurde 2023 von den Mitgliedern der „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene“ mit 16.000€ unterstützt.
Erhaltene Förderungen im Jahr 2022
Erhaltene Förderungen im Jahr 2022
Die Arbeit der Scleroderma Liga e.V. wurde von den Mitgliedern der „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene“ mit 15.000€ unterstützt.
Das Projekt „Relaunch der Website“ wird im Rahmen der Selbsthilfeförderung nach § 20 h Sozialgesetzbuch V finanziert durch die BARMER.
Gewährleistungsoder Leistungsansprüche gegenüber den Krankenkassen können daraus nicht erwachsen.
Für die Inhalte und Gestaltung ist die Scleroderma Liga e.V. verantwortlich.
Erhaltene Förderungen im Jahr 2021
Erhaltene Förderungen im Jahr 2021
Die Arbeit der Scleroderma Liga e.V. wurde von den Mitgliedern der „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene“ mit 16.000€ unterstützt.
Erhaltene Förderungen im Jahr 2020
Erhaltene Förderungen im Jahr 2020
Die Arbeit der Scleroderma Liga e.V. wurde von den Mitgliedern der „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene“ mit 16.000€ unterstützt.
Erhaltene Förderungen im Jahr 2019
Erhaltene Förderungen im Jahr 2019
2019 wurde die Therapietagung der Scleroderma Liga e.V in Frankfurt/Main im Rahmen der Selbsthilfeförderung nach § 20 h SGB V durch die Barmer Ersatzkasse mit 12.500,- Euro unterstützt.
Selbstauskünfte
Mit der seit 2019 geforderten Selbstauskunft zur Finanzierung können wir u.a. unsere Unabhängigkeit dokumentieren:
